Heil- und Kostenplan (HKP)

Vorgangsweise für Kostenrückerstattung durch Krankenkassen

Lassen Sie sich von einem heimischen Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan (HKP) erstellen - und mailen Sie diesen an eine Zahnklinik, einen Zahnarzt Ihrer Wahl nach Ungarn. Man retourniert Ihnen einen - natürlich preislich wesentlich günstigeren - Gegenvorschlag. Mit diesem ungarischen Heil- und Kostenplan wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, welche die Erfordernis der Zahnbehandlung grundlegend prüft und anschließend genehmigt. Somit ist Ihr Anspruch auf Kostenzuschuss gesichert.

Empfehlung: bei vorgenannter Vorgangsweise kann es sich natürlich nur um ein grundlegendes Orientierungsangebot handeln. Wir empfehlen daher, eine persönliche Untersuchung und Heil- und Kostenplan-Erstellung in Ungarn vor Ort vornehmen zu lassen - denn nur solcherart halten Sie ein verbindliches Angebot in Händen.

Sie werden von der Preisdifferenz mehr als überrascht sein; zur Vorabinformation nachstehend ein Praxisbeispiel:

Heil- und Kostenplan Inland: € 24.016,24 (im Original: HKP_Inland.pdf)
Gegenvoranschlag Ungarn 1: € 11.800,00 (im Original: HKP_HU_1.pdf)
Gegenvoranschlag Ungarn 2: € 15.160,00 (im Original: HKP_HU_2.pdf)

Der Patient entschied sich letztendlich für die (auf eigenen Wunsch) qualitativ wesentlich höherwertige Nr. 2 - und sparte trotzdem gegenüber der Inlands-Standardvariante über

€ 8.850,00!

Wichtig!

Seit 1. Jänner 2005 sind EU-weit jene Kosten Berechnungsgrundlage, die die Krankenkasse bei einer Zahnbehandlung VorOrt übernehmen würde; die sogenannten Regelversorgungskosten (Regelversorgung = die Behandlung, die aufgrund des vorliegenden Befundes als notwendige Standardversorgung gilt. Das heißt: bei fehlenden Zähnen würden nicht von Ihnen gewünschte Implantate Berechnungsgrundlage sein, sondern bloß die einfachste Art der Versorgung, diesfalls also eine Teilprothese).

Die Höhe der Rückerstattung durch die Krankenkasse beträgt: zumindest 50% der inländischen Regelversorgungskosten.

Aber: lassen Sie die Zahnbehandlung in einem anderen EU-Land durchführen, z. B. im wesentlich günstigeren Ungarn, so ist gesetzlich vorgeschrieben, dass dies keinen Einfluss auf die Höhe der Rückerstattung haben darf!
Konkret: beträgt die heimische Bemessungsgrundlage bezüglich der erforderlichen Mindestversorgung € 500,00, refundiert Ihnen die Krankenkasse auf jeden Fall mindestens € 250,00.

Sie können überdies über jede Art und Weise der zahntechnischen Versorgung frei entscheiden, wichtig ist alleine die grundlegend behebende Durchführung der Zahnbehandlung - Ihr Anspruch bleibt in jedem Fall gewahrt.

Einfacher erklärt anhand zweier konkreter Beispiele:

1.) Vollprothese:
Minimalversorgungskosten Inland:
€ 890,00
minus 50% Regelversorgungs-Zuschuss: € 445,00
Sie zahlen: € 445,00
Kosten Ungarn: € 450,00
minus 50% Regelversorgungs-Zuschuss: € 445,00
Ihre effektiven Kosten belaufen sich auf: €    5,00
2.) 1 Krone (da im sichtbaren Frontzahnbereich):
Minimalversorgungskosten Inland; Plastik-Krone: € 590,00
minus 50% Regelversorgungs-Zuschuss: € 295,00
Ihre Kosten: € 295,00
Kosten Ungarn; Zirkonoxid-Krone!: € 350,00
minus 50% Regelversorgungs-Zuschuss: € 295,00

Ihre effektiven Kosten belaufen sich auf:

€  55,00

 

€ 240,00 in bar gespart ... UND eine ungleich schönere, qualitativ höherwertige und langlebigere Zirkonoxid-Krone!

PS.: Vorgenannt beschriebene Vorgangsweise ist weder illegal noch unmoralisch - es handelt sich dabei um nichts anderes als um Geld, das Ihnen von Gesetz wegen zusteht.